Mithilfe eines Lärmprotokolls lässt sich eine Ruhestörung durch einen Mieter nachweisen. In der Regel wird das Protokoll durch gestörte Nachbarn oder Mieter eines gemeinschaftlichen Mietobjektes angefertigt. Das Lärmprotokoll sollte das Datum, den Zeitrahmen und die Art der Ruhestörung enthalten. Das Protokoll wird nach Möglichkeit unterschrieben dem Vermieter ausgehändigt, damit dieser mögliche weitere Schritte einleiten kann. Für gerichtliche Auseinandersetzungen reicht ein formloses Protokoll aus. Entscheidend ist die Benennung der Zeugen.