Lärmkarten gelten für bestimmte Wohngebiete im Einzugsbereich von Autobahnen, Bahnhöfen, Flughäfen und Hauptverkehrsstraßen. Sie enthalten die durchschnittlichen Lärmpegel pro Jahr. Erstellt werden die Lärmkarten durch die Kommunen, die nach §47c des Bundesimmissionsschutzgesetzes hierzu verpflichtet sind. Die Lärmpegel werden alle fünf Jahre geprüft und entsprechend angepasst. Lärmkarten sind die Basis für sogenannte Lärmaktionspläne, die von den einzelnen Gemeinden erstellt werden, um den Umgebungslärm in diesen Gebieten zu verringern.