Im Nachbarschaftsrecht wird unter anderem die gegenseitige Rücksichtnahme sowie auch die Hinnahme verschiedener Beeinträchtigungen unter Nachbarn festgehalten. Lärm (Nachbarschaftsrecht) ist immer wieder ein Grund für Nachbarschaftsstreit. Im Gesetz ist geregelt, dass solche Geräusche nicht verboten werden können, welche die Nutzung eines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Als Maßstab gilt dabei das Empfinden eines “verständigen Durchschnittsmenschen”. Kinderlärm stellt laut Gesetz grundsätzlich keine schädliche Umwelteinwirkung dar. Klagen gegen Kinderlärm sind dadurch nahezu aussichtslos.