Kaltwasserzähler müssen im Gegensatz zum Warmwasserzähler nicht verpflichtend in Mietobjekten installiert werden. Die entsprechenden Vorgaben handhaben die Bundesländer unterschiedlich. In insgesamt 13 Bundesländern besteht die Pflicht, Kaltwasserzähler in Neubauten einzubauen. Für Hamburg und Schleswig-Holstein gibt es eine generelle Nachrüstpflicht für Bestandsimmobilien. Der nachträgliche Einbau von Kaltwasserzählern gilt als Modernisierung und kann auf die Miete umgelegt werden.