Bei der Mieterhöhung gibt es eine Jahressperrfrist einzuhalten. Nach einer Erhöhung der Miete darf es frühestens nach 12 Monaten zu einer erneuten Erhöhung der Miete kommen. Und auch dann muss dem Mieter eine Zeit von mindestens drei Monaten gewährt werden, um der Mieterhöhung zuzustimmen oder sich gegebenenfalls nach einer anderen Wohnung umzusehen. Auch nach Abschluss eines neuen Mietvertrags gelten diese Fristen. Sonderregelungen gelten für Modernisierungen.