Die Jahresnettomiete ergibt sich aus der Warmmiete pro Jahr abzüglich sämtlicher Betriebs- und Heizkosten. Andere Bezeichnungen für die Jahresnettomiete sind Jahresgrundmiete und Jahresnettokaltmiete.
Definition im Online-Lexikon der Vermieterwelt.
Die Jahresnettomiete ergibt sich aus der Warmmiete pro Jahr abzüglich sämtlicher Betriebs- und Heizkosten. Andere Bezeichnungen für die Jahresnettomiete sind Jahresgrundmiete und Jahresnettokaltmiete.