Innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss in jedem Wirtschaftsjahres eine Jahresabrechnung (Wohnungseigentum) erstellt werden. Die Zuständigkeit liegt in der Regel beim Wohnungseigentumsverwalter. Eine solche Abrechnung gibt Auskunft über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft und verteilt diese auf die einzelnen Eigentümer. Der Verwalter hat eine Frist von sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einzuhalten, um die Abrechnung fertigzustellen und an alle Mitglieder der Gemeinschaft auszuhändigen.