Eine Instandhaltungskostenpauschale kann für öffentlich geförderte Wohnräume angesetzt werden. Die Pauschale ist auf die monatlichen Mieten (Kaltmiete) umlagefähig. Die Pauschalen werden pro Quadratmeter Wohnfläche angegeben und sind für Alt- und Neubauten unterschiedlich. Auch für Garagen und Einstellplätze ist eine Instandhaltungskostenpauschale möglich, ebenso für Aufzugsanlagen.