Eine Insolvenz des Mieters hat in der Regel Auswirkungen auf dessen Mietzahlungen. Die monatliche Miete und die Nebenkostenzahlungen bleiben häufig aus. Im Vorfeld eines Mietvertrags wird eine Insolvenz durch die Bonitätsprüfung ausgeschlossen. Im laufenden Mietverhältnis ist eine Bonitätsprüfung nicht rechtmäßig. Bleiben Zahlungen aus oder besteht ein Verdacht, dass der Mieter insolvent ist, dann sollte der Vermieter den Mieter um ein Gespräch bitten. Ist ein Insolvenzverfahren bereits angemeldet, dann ist eine fristlose Kündigung von Seiten des Vermieters nicht mehr möglich. Auch auf die Kaution darf in diesem Fall nicht zurückgegriffen werden.