Eine ideelle Grundstücksteilung entsteht, wenn ein Gemeinschaftsgrundstück (Wohnungseigentümergemeinschaft) in mehrere einzelne Grundstücke mit jeweils eigenen Grundbucheinträgen (Grundbuchblättern) aufgeteilt wird. Die Voraussetzung für eine ideelle Grundstücksteilung ist eine Teilungserklärung, die durch einen Notar offiziell beurkundet werden muss.