Im sogenannten Hauptvertrag wird die Zusammenarbeit zwischen einem Makler und dem Immobilieneigentümer oder Käufer festgeschrieben und der Provisionsanspruch vereinbart. Dem Hauptvertrag geht in der Regel ein Vorvertrag voraus. Damit ein Provisionsanspruch Bestand hat, muss der Vertrag eine vorgeschriebene Form einhalten. Wird ein Hauptvertrag nachträglich erfolgreich angefochten, weil Bedingungen nicht oder falsch erfüllt wurden, dann entfällt auch der Provisionsanspruch.