Das Hammerschlags- und Leiterrecht gehört zum Nachbarrecht, dessen Vorgaben in den einzelnen Bundesländern gesetzlich geregelt ist. Das Hammerschlagsrecht beinhaltet beispielsweise, dass das Grundstück des Nachbarn betreten werden darf, um notwendige Reparaturarbeiten am eigenen Gebäude vorzunehmen. Das Leiterrecht beinhaltet, dass zum gleichen Zweck eine Leiter oder ein Gerüst auf dem Grundstück des Nachbarn aufgestellt werden darf.