Die Bezeichnung Gehaltsnachweis wird synonym für den Einkommensnachweis verwendet. Diesen kann der Vermieter im Rahmen des Mietvertrags oder ein Kreditinstitut im Vorfeld eines Immobilienkaufs anfordern. Der Gehaltsnachweis  gilt als aussagekräftiger als eine Gehaltsabrechnung und ist häufig entscheidend für die Bonität eines Mieters. Angegeben werden neben dem monatlichen Brutto- und Nettoeinkommen, die Lohnsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge und, soweit vorhanden, Beiträge zur Kirchensteuer.