Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer unterteilen Gebäude gemäß ihrer Art, der Höhe und der jeweiligen Wohn- oder Nutzfläche in unterschiedliche Gebäudeklassen. Die Klassifizierung ist je nach Landesbauordnung unterschiedlich. Als Orientierung dient der Paragraph 2 der Musterbauordnung mit seinen fünf Gebäudeklassen.