Die Eigentümerversammlung ist eine Zusammenkunft der Eigentümer einer Wohneigentümergemeinschaft. Auf der Eigentümerversammlung werden Informationen ausgetauscht und Beschlüsse gefasst, die das gemeinsame Eigentum betreffen. Eine Eigentümerversammlung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens einmal pro Jahr stattfinden. Die Einladung zur Versammlung erfolgt durch den beauftragten Verwalter. Seit dem 1. Dezember 2020 ist eine Eigentümerversammlung auch unabhängig von der Teilnehmerzahl beschlussfähig.