Die Eigentümergrundschuld ist die Grundschuld des Eigentümers und steht stellvertretend für einen bereits getilgten Kredit. Ist eine Eigentümergrundschuld vorhanden, dann muss diese im Grundbuch eingetragen sein. Die Eigentümergrundschuld kann entweder in Eigeninitiative durch den Eigentümer eingetragen werden oder nach vollständiger Kreditabzahlung automatisch durch die Bank erfolgen. Die Eigentümergrundschuld ist für Kreditinstitute ein anerkannter Sicherheitsnachweis.