Der Begriff Eigentümergemeinschaft beschreibt die Gesamtheit sämtlicher Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohnanlage. Dies bezieht sich auf größere Wohnanlagen mit einzelnen Wohneinheiten oder um Reihenhausanlagen. Eigentümergemeinschaften müssen einen Hausverwalter stellen. Dieser kann Teil der Eigentümergemeinschaft sein, in der Regel werden professionelle Verwalter beauftragt. Die Hausverwaltung ist auch für die Jahresrechnungen und die Leitung der Eigentümerversammlung zuständig.