Eine Eigennutzung besteht dann, wenn der Eigentümer einer Wohnung oder eines Gebäudes dieses selbst bewohnt. Die Eigennutzung galt zwischen 1995 und 2005 als Voraussetzung für Förderungen durch das Eigenheimzulagengesetz. Diese Förderungen sind derzeit nicht mehr möglich, einziges Bundesland mit einer solchen Zulage ist Bayern. Alternativ zur Eigenheimzulage sind Baufinanzierungskredite der KfW möglich.