Das Eigenheimzulagengesetz, kurz EigZulG, bestand auf bundesweiter Ebene zwischen 1995 und 2005. Das Gesetz regelte die Wohneigentumsförderung sowohl für Neubauten als auch für Bestandsimmobilien. Voraussetzung war die Selbstnutzung des Wohnraums durch den Eigentümer. Die Zulage galt somit nicht für reine Mietobjekte. Förderungen in dieser Form für selbst genutzten Wohnraum sind seit dem 1. Juli 2018 ausschließlich im Bundesland Bayern möglich.