Die Eigenheimrente ist Teil des Eigenheimrentengesetzes, das in dieser Form seit dem 1. Januar 2008 existiert. Die auch als Wohn-Riester bezeichnete Förderung beinhaltet Steuervorteile und Zulagen für Immobilieneigentümer. In die Eigenheimrente fließen Bausparverträge, Kinderzulagen und Berufseinsteigerboni mit ein. Für die Eigenheimrente gelten keine Einkommensgrenzen.