Kündigt ein Vermieter das Mietverhältnis zu seinem Mieter, wird dies oft mit einem Eigenbedarf begründet. Die Kündigung eines unbefristeten Mietverhältnisses muss aufgrund eines berechtigten Interesses erfolgen. Ein solches Interesse kann der Eigenbedarf sein. Dieser beinhaltet, dass der Vermieter den Wohnraum zukünftig für sich selbst oder seinen Ehepartner, seine (Stief-)Kinder, (Schwieger-)Eltern, Enkel, Nichten und Neffen, Geschwister oder eine Pflegekraft nutzen möchte. Im Kündigungsschreiben muss nachvollziehbar dargestellt werden, weshalb der Eigenbedarf angemeldet wird. Der Mieter kann grundsätzlich Widerspruch einlegen.