Mit einer eidesstattlichen Versicherung bestätigt eine Person die Wahrheit einer Aussage oder Erklärung. Sie gilt als rechtsverbindlich und ist oft Teil von Zwangsvollstreckungsprozessen. Der Schuldner leistet eine sogenannte Vermögensauskunft (Synonym Offenbarungseid) gegenüber Gerichtsvollziehern und Gläubigern. Wird ein Mietverhältnis konkret, dann ist der Mieter dazu verpflichtet, den Vermieter ungefragt über eine geleistete eidesstattliche Versicherung zu informieren.