Für alle Messgeräte, mit denen quantitative Messwerte erfasst werden, besteht eine Eichpflicht. Vermieter müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass die Verbrauchszähler für Wasser, Strom oder Gas in regelmäßigen Abständen geeicht werden, um die Richtigkeit der gemessenen Werte zu gewährleisten. Die Eichung muss durch staatlich anerkannte Prüfstellen erfolgen. Bei gemieteten Verbrauchszählern kümmert sich der Energieversorger um die regelmäßige Eichung.