Als Doppelmakler wird ein Makler bezeichnet, der für beide Parteien eines Immobiliengeschäfts tätig wird – sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer (oder auch für den Vermieter und den Mieter). Eine solche Doppeltätigkeit ist zulässig, solange der Makler beide Parteien schriftlich darüber informiert und sich zur Unparteilichkeit verpflichtet.