Die ordnungsgemäße Dachrinnenreinigung ist von Bedeutung, um Wasserschäden an der Fassade eines Gebäudes zu vermeiden. Regenwasser sollte jederzeit ungehindert über die Dachrinne abfließen können. Durch die Verschmutzung von herabfallendem Laub und sonstigem Dreck wird eine regelmäßige Reinigung dringend notwendig. Zuständig für die Reinigung der Dachrinne ist grundsätzlich der Vermieter. Die Ausgaben für eine professionelle Dachrinnenreinigung können vom Vermieter im Rahmen der Nebenkosten auf die Miete umgelegt werden. Diese Möglichkeit muss im Mietvertrag explizit aufgeführt werden, ein Rechtsanspruch existiert nicht.