Dachgeschosswohnungen haben in ihrer Vermietung ein hohes Konfliktpotenzial. Sind durch die Dachkonstruktion Schrägen vorhanden, erschweren diese die Berechnung der genauen Wohnfläche. Nach der Wohnflächenverordnung dürfen Flächen, bei denen die Schräge unter 1 Meter hoch ist, bei der Berechnung des Wohnraums nicht berücksichtigt werden. Bei einer Höhe von 1 bis 1,99 Meter zählen 50 % der Wohnfläche. Erst bei einer Höhe ab 2 Meter zählt die volle Wohnfläche. Da die Zahl der Quadratmeter eine entscheidende Rolle beim Mietpreis spielt, sollte die Berechnung möglichst genau durchgeführt werden.