Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Verbindlichkeiten einer dritten Person aufzukommen, falls diese selbst nicht dazu in der Lage sein sollte. Eine solche Vereinbarung wird schriftlich festgehalten, um dem Gläubiger die nötige Sicherheit zu geben, beispielsweise beim Abschluss eines Mietvertrags. Als Bürge können auch Banken und Versicherungen fungieren.