Vermittelt ein Makler erfolgreich einen Mietinteressenten, gilt seit Juni 2015 das Bestellerprinzip. Nach dem Bestellerprinzip zahlt der Vermieter (Besteller) die Provision, wenn er einen Makler mit der Vermittlung einer Mietimmobilie beauftragt. Vorher galt: Der Mietinteressent musste die Maklerprovision zu 100 Prozent übernehmen. Beim Verkauf von Immobilien gilt das Bestellerprinzip seit Dezember 2020.