Der Bestandsschutz ist eine Art Eigentumsgarantie. Nachträgliche Änderungen einer einmal bewilligten Baugenehmigung von Seiten des Staates müssen vom Eigentümer nicht akzeptiert werden. Das heißt, ein Gebäude darf grundsätzlich in seiner ursprünglichen Form bestehen bleiben. Allerdings kann eine Änderung der Nutzungsart, beispielsweise in gewerblicher Form oder als Dauerwohnsitz bei Wochenendhäusern, dazu führen, dass der Bestandsschutz wegfällt. Ein solcher Fall tritt in der Regel erst bei gravierenden Nutzungsänderungen ein.