Bei einer Bankbürgschaft wird die Bank zum Bürgen für einen Mieter. Die Bank bestätigt dem Vermieter, dass der Mieter grundsätzlich zahlungsfähig ist. Gleichzeitig garantiert sie eine Kostenübernahme, falls der Mieter zukünftig seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Eine Bankbürgschaft wird schriftlich durch einen Bürgschaftsvertrag festgehalten und ist an eine Gebühr gebunden, die vom Mieter zu entrichten ist. Eine Bankbürgschaft ersetzt eine Mietkaution.