Zu Bagatellschäden in Mietwohnungen zählen Schäden, die durch normale Abnutzung entstehen, beispielsweise durch undichte Wasserhähne oder gerissene Rollladenbänder. Die Schäden sollten mit geringem Aufwand zu beheben sein und Reparaturkosten von maximal 100 Euro pro Schaden (bzw. 200 Euro im Jahr) nicht übersteigen. Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden übernimmt der Vermieter, da dieser für die Instandsetzung und -haltung der Wohnung zuständig ist. Unter Umständen können die Kosten jedoch auf die Miete umgelegt werden.