Bei einer Arbeitgeberbescheinigung handelt es sich um den schriftlichen Nachweis eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Der Mieter oder der Mietinteressent weist durch eine Bescheinigung seines Arbeitgebers ein geregeltes und sicheres Einkommen nach. Der Einkommensnachweis kann Teil der Selbstauskunft im Vorfeld eines Mietvertrages sein. Als Angabe genügt eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass sich der Mieter in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet und keine Gehaltspfändung vorliegt. Angaben zum Gehalt sind nicht Teil einer Arbeitgeberbescheinigung.