Der Begriff Altbaumodernisierung beschreibt die umfassende Sanierung einer Altbauimmobilie oder einer einzelnen Wohneinheit innerhalb des Gebäudes. Energetische Modernisierungen sind teilweise gesetzlich verpflichtend und innerhalb der Energieeinsparverordnung geregelt. Sonderregelungen gelten für denkmalgeschützte Gebäude – Auskünfte über die jeweiligen Bestimmungen erteilt das zuständige Bauamt.