Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Mietrecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 305 Absatz 1 Satz 1 aufgeführt. Die dort vorformulierten Bedingungen können in Mietverträge übertragen werden. Gängige Muster-Mietverträge enthalten diese Geschäftsbedingungen bereits. Im Einzelfall können einzelne Passagen ausgetauscht werden, sofern diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ein individuell erstellter Mietvertrag wird auch als Individualvereinbarung bezeichnet.