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Mieterhöhung

Sie haben Fragen – wir geben Antworten. Alles rund um Vermieterwelt kompakt zusammengefasst.

Nach fünf Wochen erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben, um Ihren Mieter an die Zustimmung zur Mieterhöhung zu erinnern. Reagiert der Mieter auch darauf nicht, bekommt er nach Ablauf der gesetzlichen Zustimmungsfrist ein optionales Vergleichsangebot – ein bewährter Schritt, der in über 91 % der Fälle zur erfolgreichen Umsetzung der Mieterhöhung führt.

Sie geben die relevanten Daten Ihres Mietobjekts ein und erhalten meist am nächsten Tag ein fertiges Mieterhöhungsschreiben, das Sie nur noch unterschreiben und an Ihren Mieter senden müssen.

Ja, diese Kosten gelten als Werbungskosten im Zusammenhang mit der Einkunftserzielung aus Vermietung und Verpachtung und sind somit steuerlich absetzbar.

Die Rechnung wird erst erstellt, wenn der Mieter der Erhöhung zugestimmt hat oder die erhöhte Miete gezahlt wurde.

Ja. Es wird nur dann etwas berechnet, wenn die Mieterhöhung erfolgreich umgesetzt wird – also wenn Ihr Mieter zustimmt oder den neuen Betrag zahlt. So tragen Sie kein Risiko.

Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen – inklusive rechtlicher Optionen.

Ja, wir bieten deutschlandweit passende Vergleichsmieten.

Meist ist das Schreiben innerhalb eines Werktags verfügbar.

Ja. Alle Schreiben und Berechnungen entsprechen den aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Unsere Plattform prüft automatisch Kappungsgrenzen, Vergleichsmieten und BGB-Vorgaben.

Nur bei erfolgreicher Mieterhöhung zahlen Sie – sonst ist der Service kostenlos.

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Sollten Sie nicht die passende Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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