Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten erhöhen Sie Ihre jährliche AfA legal um ein Vielfaches. Berechnen Sie jetzt in nur 2 Minuten kostenlos, wie viel Sie konkret sparen können – ohne Verpflichtung.
Kein Papierkram, keine Verpflichtung. Sie entscheiden nach der Ersteinschätzung, ob es sich für Sie lohnt.
Beantworten Sie wenige kurze Fragen zu Ihrer Immobilie.
Sie sehen direkt, wie hoch Ihr individuelles Ersparnispotenzial ausfällt.
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Hinter den Gutachten von Vermieterwelt steht ein spezialisiertes Expertennetzwerk, das sämtliche Standards erfüllt – damit Ihr Gutachten beim Finanzamt durchgeht:
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Seit 2004 helfen wir Vermietern, das Beste aus ihrer Immobilie herauszuholen – steuerlich, rechtlich und finanziell. Über 140.000 Vermieter vertrauen darauf. Hier ist, was sie sagen.
Ich hatte immer Angst, dass mir bei der Abrechnung ein Fehler unterläuft und die Mieter Einspruch einlegen. Seit ich das Tool nutze, fühle ich mich rechtlich auf der sicheren Seite. Keine schlaflosen Nächte mehr wegen der Nebenkosten!
Der Start meiner Vermietung war überraschend komplex. Mit den Tools von Vermieterwelt war endlich alles an einem Ort: Mietpreis, Bonität, Verträge. Ich hätte sonst garantiert Fehler gemacht.
„Wir sparen jedes Jahr Stunden an Arbeit. Und die Abrechnung ist immer rechtssicher.“
„Endlich ein Tool, das versteht, wie Vermieter denken – einfach, klar, zuverlässig.“
Vermieterwelt ist für mich die zentrale Plattform zur Verwaltung meiner Objekte und die erste Anlaufstelle für Information für mich als privater Vermieter.
Für private und gewerbliche Vermieter, Kapitalanleger, Projektentwickler, Eigentümer von Wohn- oder Gewerbeobjekten sowie Anbieter von Kurzzeitvermietung.
In der Regel bei Gebäuden älter als 10 Jahre oder bei Neubauten mit Baumängeln, intensiver Nutzung, Modernisierungen oder gewerblicher Nutzung.
Solange sich Zustand und Nutzung nicht gravierend ändern.
Wir unterstützen Sie oder Ihren Steuerberater aktiv und fachlich.
Ja – telefonisch unter 0711 – 99760790, per E-Mail unter gutachten@vermieterwelt.de oder auf Wunsch per Video.
Der Austausch ist grundsätzlich sinnvoll. Viele Haus- und Hof-Steuerberater sind jedoch nicht auf Restnutzungsdauer-Gutachten spezialisiert und reagieren daher gelegentlich abwartend. Die rechtliche Grundlage in § 7 Abs. 4 EStG sowie die BFH-Rechtsprechung sind hingegen eindeutig: Vermieter dürfen eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen. Das Gutachten ersetzt Ihren Steuerberater nicht, sondern liefert ihm den fachlichen Nachweis für die Anlage V. Beide Schritte lassen sich daher problemlos parallel angehen.