Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel bedarf einer Zustimmung Ihres Mieters. Holen Sie sich diese als Vermieter nicht ein, scheitert Ihre Mieterhöhung. Nutzen Sie deshalb bei jedem Mieterhöhungsverlangen nach §§ 558 ff im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) diese Vorlage, um die Zustimmung Ihres Mieter schriftlich korrekt einzuholen. Damit setzen Sie die Erhöhung rechtssicher und erfolgreich durch.
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