Bei einer Bürgschaft wird ein einseitig verpflichtender Vertrag mit dem Gläubiger des Hauptschuldners geschlossen, durch den man sich verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Am häufigsten tritt die Form der selbstschuldnerischen Bürgschaft auf. Bei dieser besonderen Form verzichtet der Bürge laut §773 BGB auf die Einrede der Vorausklage, wodurch er letztendlich bei Zahlungsverzug des Hauptschuldners automatisch auch […]