Ein Zahlungsverzug durch den Mieter stört das beiderseitig vertraglich geregelte Mietverhältnis mit dem Vermieter. Als Eigentümer von Mietsachen hat man in diesem Fall das Recht, die außerordentliche, also fristlose Kündigung auszusprechen. Damit diese aber auch wirklich rechtswirksam wird, sollten einige Dinge beachtet werden. Nutzen Sie unsere Vorlage, um juristisch abgesichert zu sein.
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Kündigungsfrist Wohnung – Alle Arten und ihre Bedingungen
Zahlt der Mieter zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht oder nur in Teilbeträgen, so hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.Das gleiche gilt, wenn der Mieter die Miete über einen längeren Zeitraum hinweg […]
Kündigungsbestätigung: Achten Sie als Vermieter auf diese Punkte
Zahlt der Mieter zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht oder nur in Teilbeträgen, so hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.Das gleiche gilt, wenn der Mieter die Miete über einen längeren Zeitraum hinweg […]
Eigenbedarfskündigung – Das sollten Sie wissen
Zahlt der Mieter zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht oder nur in Teilbeträgen, so hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.Das gleiche gilt, wenn der Mieter die Miete über einen längeren Zeitraum hinweg […]
Urteile
Mietrückstände: Ordentliche Kündigung ist trotz Nachzahlung wirksam
Bei Zahlungsrückständen des Mieters oder mehreren Verspätungen kann der Vermieter außerordentlich kündigen. Für den Mieter gibt es aber eine Rettung: Zahlt er die komplette ausstehende Summe innerhalb von zwei Monaten […]
Zwangsversteigerung: Käufer darf dem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen
Der ursprüngliche Eigentümer hatte mit den Mietern im Mietvertrag vereinbart: „Eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter ist ausgeschlossen.“ Dann wurde die Wohnung zwangsversteigert.Der neue Eigentümer brauchte die Wohnung für seinen Sohn. […]