Zahlt der Mieter zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht oder nur in Teilbeträgen, so hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.Das gleiche gilt, wenn der Mieter die Miete über einen längeren Zeitraum hinweg nur unregelmäßig zahlt, so dass sich Rückstände in Höhe von insgesamt zwei Monatsmieten oder mehr ansammeln. In diesen Fällen darf der Vermieter dem Mieter auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung aussprechen.Der Mieter […]