Die Indexmiete (§ 557b BGB) reguliert die Erhöhung der Miete anhand von Parametern, die Vermieter und Mieter vertraglich festlegen. Dies kann zum Beispiel der Preisindex sein. In einem Indexmietvertrag ist der Mietpreis somit nicht fix und auf Dauer festgelegt — vielmehr wird niedergeschrieben, dass wenn sich der Preisindex ändert, in der Folge auch die Miete erhöht wird.
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