Beim Hausmeistervertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag und nicht um einen Arbeitsvertrag. Der Hausmeister ist somit selbstständig als Gewerbetreibender tätig, weshalb ein Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt. Da es weder eine gesetzliche Definition von „Hausmeister“ noch eine gesetzliche Regelung des Aufgabenbereichs des Hausmeisters gibt, ist eine konkrete vertragliche Vereinbarung für beide Seiten vorteilhaft.
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In einem Hausmeistervertrag werden die Rechte und Pflichten eines Hausmeisters gegenüber dem Hauseigentümer und/oder der Eigentümergemeinschaft geregelt. So wird in dem Hausmeistervertrag detailliert der Leistungsumfang der Hausmeistertätigkeit beschrieben. Sie umfasst unter anderem Dinge wie: Reinigungsarbeiten Gartenarbeiten Winterdienste Notfallmaßnahmen Reparaturarbeiten Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Gesetzlich geregelt sind die Tätigkeiten des Hausmeisters nicht, und der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer weiter Aufgaben übertragen, die […]