Durch einen Hausverwaltungsvertrag wird eine Hausverwaltung damit beauftragt, jegliche administrative Verwaltung einer Immobilie zu leisten. Dies kann sowohl für eine gewerbliche, als auch private Immobilie erfolgen. Vermieterwelt bietet Ihnen eine Vertragsvorlage, welche neben weiteren Bestimmungen u.a. die Aufgaben des Hausverwalters festlegt, die beispielsweise die Vermögensverwaltung, die Instandhaltung und die Einberufung von Wohnungseigentümerversammlungen beinhaltet.
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Wohnungseigentümergesellschaften unterliegen nach § 20 Wohneigentumsgesetz (WEG) einer gesetzlichen Verwaltungspflicht, das bedeutet, eine Person muss die Rolle des Hausverwalters einnehmen. Das kann der Wohnungseigentümer sein, häufig wird jedoch auch ein Hausverwalter eingesetzt, der nicht zur Wohnungseigentümergesellschaft gehört, da es durchaus zu Interessenskonflikten kommen kann, wenn der Hausverwalter selbst Wohnungseigentümer ist.Für ein ausgewogenes Verhältnis auf Augenhöhe ist […]