Eine Abtretungserklärung ist ein gängiges Mittel, mit der ein Schuldner seinem Gläubiger eine Sicherheit gibt, indem er seine Forderung an eine dritte Person an diesen überträgt.
Mit einer Abtretungserklärung kann sich ein Gläubiger gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit seines Vertragspartners absichern. Abtretungsverträge werden in ganz unterschiedlichen Bereichen genutzt. Sie können zum Beispiel im Rahmen von Mietverträgen von Harz4-Empfängern zum Einsatz kommen.
Mit einer Abtretungsvereinbarung wird ein Vertrag bezeichnet, mit dem eine Forderung an einen Schuldner von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger übertragen werden kann. Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen. Der ursprüngliche Gläubiger wird hierbei als Zedent, der neue als Zessionar. Eine rechtliche Grundlage für die Abtretung findet sich in § 398 BGB. Die Zustimmung des Schuldners zur Abtretung ist nicht erforderlich. Der Schuldner braucht von der Abtretung auch nicht informiert sein.
Ein Abtretungsvertrag bedarf keiner besonderen Form, muss aber neben Ort und Datum sowie Unterschriften der Vertragspartner bestimmte inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen:
- Namen und Anschrift aller Beteiligten
- Nennung der genauen Forderung
- Hinweis, ob die Abtretungserklärung gemäß § 362 BGB oder 398 BGB erfolgt