Zunächst ist klar: Einkünfte, die Sie über Ihre vermietete Wohnimmobilie generieren, müssen Sie versteuern.Doch im Gegenzug können Sie eben alle Ausgaben und Kosten, die Ihnen entstehen und Ihre Immobilie betreffen, als Werbungskosten absetzen.Beachten Sie aber das Zu- und Abflussprinzip. Dieses besagt, dass das Absetzen von der Steuer nur für die Einnahmen und Ausgaben gilt, die […]