Nebenkosten und Betriebskosten werden häufig synonym verwendet, doch es besteht ein entscheidender Unterschied. Während die Betriebskosten auf den Mieter umlegbar sind, umfassen die Nebenkosten alle Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Immobilienvermietung anfallen (darunter zum Beispiel auch die Kosten für eine Hausverwaltung).
Doch Achtung: Selbst umlagefähige Kosten dürfen am Ende nicht immer auch umgelegt werden. Prüfen Sie daher bei Ihrer anstehenden Nebenkostenabrechnung unbedingt auch Ihren Mietvertrag! Einige Kosten müssen dort explizit aufgeführt sein. Welche das sind, erfahren Sie in unserer kostenlosen PDF „Betriebskosten – Diese Kosten können Sie auf Ihre Mieter umlegen“.