Gerade in Fällen von Mietschulden und darauffolgenden Maßnahmen ist es wichtig, jegliche Schritte zu dokumentieren. Greifen Sie wegen der Mietrückstände die Kaution zurück, muss auch dies schriftlich mitgeteilt, ausreichend dokumentiert und von Ihnen unterzeichnet geschehen.

Mit dem Anschreiben „Rückgriff auf Mietkaution wegen Mietrückstand“ können Sie rechtssicher in Form und Inhalt handeln. Vermerken Sie Ihr bisheriges Schreiben und die Aufforderung der Mietzahlung an den Mieter, teilen Sie ihm das Einbehalten der Kaution sowie die Höhe mit oder verlangen Sie schriftlich die Vervollständigung der Kaution.