Mietspiegel kostenlos ermittelnLiegt für Ihren Ort kein Mietspiegel vor, ist eine Mieterhöhung nach ortsüblicher Vergleichsmiete mithilfe von drei Vergleichswohnungen möglich. Sie müssen drei Wohnungen aus dem gleichen Ort, die in Ihren Eigenschaften ähnlich zu Ihrem Mietobjekt sind, finden und genau benennen. Zur Mieterhöhung wird letzlich die niedrigste Miete dieser drei Mietobjekte herangezogen.Mit dieser Vorlage führen Sie eine solche Mieterhöhung rechtssicher und erfolgreich durch.Neben den Daten zu Ihnen, dem Mieter und Anschriften tragen Sie in die Vorlage ein:Angaben zu Ihrem Mietobjektaktueller Mietzins sowie letzter ZeitpunktVerweis auf § 558a BGBAngaben zu den drei VergleichswohnungenBerechnung bzw. Angabe des neuen MietzinsAngabe Zeitpunkt der neuen MietzahlungHinweis auf Erhöhung hinsichtlich KappungsgrenzeTabelle MietzinsDatumsangabe für Rücksendung der ZustimmungserklärungZur besseren Übersicht ist eine Tabelle enthalten, in der Sie den neuen Mietzins noch einmal zusammenfassen. Den Mieter bitten Sie zudem um Rücksendung der passenden sowie mietrechtlich notwendigen Zustimmungserklärung.