Die Indexmiete ist in § 557b im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Eine Mieterhöhung nach Indexmiete bringt Besonderheiten für private Vermieter mit sich. Die Veränderungen der Miete beziehen sich auf den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Mit der Vermieterwelt Vorlage für eine Mieterhöhung nach Indexmiete führen Sie Ihr Mietverhältnis erfolgreich durch das Mieterhöhungsverlangen.
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Eine Mieterhöhung nach Indexmiete richtet sich nach den Veränderungen des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Steigt dieser, erhöhen Sie als Vermieter die Miete. Zwischen jeder Erhöhung müssen zölf Monate liegen. Die Ankündigung einer Erhöhung sowie die Berechnung des neuen Mietzins können Sie jedoch schon vor Ablauf der zwölf Monate durchführen, damit die neue Mietzahlung unmittelbar nach […]
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