Die Voraussetzungen für eine Mietminderung regelt § 536 BGB, allerdings nur ansatzweise. Viele Kriterien ergeben sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts.Eine Mietminderung ohne rechtlichen Beistand mitzumachen ist nicht empfehlenswert. Hierzu können Sie sich an einen Mieterverein des Deutschen Vermieterschutzbundes wenden oder an einen Fachanwaltsexperten für Mietrecht in unserer Vermieterwelt, um Ihnen rechtssichere Expertise einzuholen.