Bis zum 31.01.2023 müssen alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer eine sogenannte Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte im Rahmen der Grundsteuerreform abgeben. Von dieser Reform sind insgesamt 36 Millionen Grundstücke in Deutschland betroffen. Für jedes muss eine gesonderte Erklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Das bedeutet für Sie: Besitzen Sie neben einer Eigentumswohnung auch einen Tiefgaragen- oder Außenstellplatz mit eigenem Grundbucheintrag, müssen Sie neben der Grundsteuererklärung für die ETW auch eine für Ihren Stellplatz einreichen.
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Grundsteuerreform: Alles zur Berechnung und den Pflichten für Eigentümer
Deshalb müssen Sie jetzt eine Grundsteuererklärung einreichenHintergrund der Grundsteuerreform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 10.04.2018, indem die bisherige Regelung zur Grundsteuerabgabe als unvereinbar mit dem Gleichheitsgesetz im Grundgesetz erklärt […]