Bis zum 31.01.2023 müssen alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer eine sogenannte Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte im Rahmen der Grundsteuerreform abgeben. Von dieser Reform sind insgesamt 36 Millionen Grundstücke in Deutschland betroffen. Für jedes muss eine gesonderte Erklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Das bedeutet für Sie: Besitzen Sie neben einer Eigentumswohnung auch einen Tiefgaragen- oder Außenstellplatz mit eigenem Grundbucheintrag, müssen Sie neben der Grundsteuererklärung für die ETW auch eine für Ihren Stellplatz einreichen.
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Deshalb müssen Sie jetzt eine Grundsteuererklärung einreichen
Hintergrund der Grundsteuerreform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 10.04.2018, indem die bisherige Regelung zur Grundsteuerabgabe als unvereinbar mit dem Gleichheitsgesetz im Grundgesetz erklärt wurde. Zudem fehlte eine regelmäßige Aktualisierung der geltenden Besteuerungsgrundlagen, sodass die derzeitigen Berechnungswerte noch aus den Jahren 1964 bzw. 1935 stammen.
Umfrage zur Grundsteuerreform: Wie viele Objekte haben Sie, für die Sie eine Grundsteuererklärung erstellen müssen?
Künftig soll alle sieben Jahre eine Neubewertung der Grundstücke erfolgen. Die nächste Feststellungserklärung stünde demnach im Jahr 2029 an. Doch noch müssen sich alle Grundbesitzeigentümer mit der diesjährigen Grundsteuererklärung abgeben. Welche Daten Sie pro Grundstück und Immobilie angeben müssen und in welchen Unterlagen Sie diese Informationen finden, haben wir für Sie in einer detaillierten Checkliste zusammengefasst.
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