Bis zum 31.01.2023 müssen alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer eine sogenannte Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte im Rahmen der Grundsteuerreform abgeben. Von dieser Reform sind insgesamt 36 Millionen Grundstücke in Deutschland betroffen. Für jedes muss eine gesonderte Erklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Das bedeutet für Sie: Besitzen Sie neben einer Eigentumswohnung auch einen Tiefgaragen- oder Außenstellplatz mit eigenem Grundbucheintrag, müssen Sie neben der Grundsteuererklärung für die ETW auch eine für Ihren Stellplatz einreichen.
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Deshalb müssen Sie jetzt eine Grundsteuererklärung einreichenHintergrund der Grundsteuerreform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 10.04.2018, indem die bisherige Regelung zur Grundsteuerabgabe als unvereinbar mit dem Gleichheitsgesetz im Grundgesetz erklärt wurde. Zudem fehlte eine regelmäßige Aktualisierung der geltenden Besteuerungsgrundlagen, sodass die derzeitigen Berechnungswerte noch aus den Jahren 1964 bzw. 1935 stammen.Künftig soll alle sieben Jahre […]
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Grundsteuerreform: Alles zur Berechnung und den Pflichten für Eigentümer
Deshalb müssen Sie jetzt eine Grundsteuererklärung einreichenHintergrund der Grundsteuerreform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 10.04.2018, indem die bisherige Regelung zur Grundsteuerabgabe als unvereinbar mit dem Gleichheitsgesetz im Grundgesetz erklärt […]